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   OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05   

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https://dejure.org/2005,4574
OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05 (https://dejure.org/2005,4574)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2005 - 4 WF 110/05 (https://dejure.org/2005,4574)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 (https://dejure.org/2005,4574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages; Unmittelbare Beendigung der bisher streitigen Ansprüche durch übereinstimmende wirksame Erledigungserklärungen beider Parteien; Vertragscharakter von übereinstimmenden ...

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000 als Anlage 1 zu § 2 Abs. 2; ; ZPO § 91 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 539
  • RVGreport 2005, 470
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10

    Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG -VV

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des OLG Köln (Beschluss v. 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - = OLGR 2006, 30 = MDR 2006, 539).
  • OLG München, 07.07.2010 - 11 W 1636/10

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Klagerücknahme nach Erfüllung der

    Der Umstand, dass die Beklagten sich gleichzeitig zur Übernahme der Verfahrenskosten bereit erklärt und auf einen Kostenantrag verzichtet haben, stellt keine die Einigungsgebühr auslösende vertragliche Einigung dar (vgl. OLG Köln MDR 2006, 539).
  • VG Regensburg, 10.06.2015 - RN 6 M 15.717

    Einigungsgebühr, Mündliche Verhandlung, Verfahrenskosten

    Das Verhalten der Beklagten beschränkte sich somit in der Hauptsache auf ein Anerkenntnis, eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in der Hauptsache ist deshalb nicht entstanden (vgl. BayVGH, B. v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523; B. v. 11.6.2008 - 10 C 08.777; OLG Köln, B. v. 15.8.2005 - 4 WF 110/05).

    Für das Entstehen einer Einigungsgebühr genügt auch eine Einigung hinsichtlich der Kosten (vgl. Hartmann, 44. Aufl. 2014, Kostengesetze, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 33; Gerold/Schmidt, 18. Aufl. 2008, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 347; VG München, B. v. 18.12.2014 - M 8 M 14.5277; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 20.5.2014 - 8 A 11329/13: Das Einverständnis der Beteiligten mit der Kostentragung nach Hauptsacheerledigung im Sinne des KV-GKG hat nicht die Bedeutung eines - die Einigungsgebühr auslösenden - Kostenvergleichs; zu einer ähnlichen Fallgestaltung OLG Köln, B. v. 15.8.2005 - 4 WF 110/05).

    19 Einigen sich - wie vorliegend im Hauptsacheverfahren - die Parteien nur über die Kosten, so errechnet sich die Einigungsgebühr aus den Kosten und zwar aus den gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten beider Parteien (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 347, 331; Hartmann, Kostengesetze, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 33, 85; OLG Köln, B. v. 15.8.2005 - 4 WF 110/05; OLG Hamburg, B. v. 4.8.1998 - 8 W 189/98).

  • VG Regensburg, 10.06.2015 - RN 6 M 15.718

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Einstellungsbeschluss, Hauptsacheerledigung,

    Das Verhalten der Beklagten beschränkte sich somit in der Hauptsache auf ein Anerkenntnis, eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in der Hauptsache ist deshalb nicht entstanden (vgl. BayVGH, B. v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523; B. v. 11.6.2008 - 10 C 08.777; OLG Köln, B. v. 15.8.2005 - 4 WF 110/05).

    Für das Entstehen einer Einigungsgebühr genügt auch eine Einigung hinsichtlich der Kosten (vgl. Hartmann, 44. Aufl. 2014, Kostengesetze, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 33; Gerold/Schmidt, 18. Aufl. 2008, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 347; VG München, B. v. 18.12.2014 - M 8 M 14.5277; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 20.5.2014 - 8 A 11329/13: Das Einverständnis der Beteiligten mit der Kostentragung nach Hauptsacheerledigung im Sinne des KV-GKG hat nicht die Bedeutung eines - die Einigungsgebühr auslösenden - Kostenvergleichs; zu einer ähnlichen Fallgestaltung OLG Köln, B. v. 15.8.2005 - 4 WF 110/05).

    Einigen sich - wie vorliegend im Hauptsacheverfahren - die Parteien nur über die Kosten, so errechnet sich die Einigungsgebühr aus den Kosten und zwar aus den gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten beider Parteien (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 347, 331; Hartmann, Kostengesetze, 1000 VV-RVG Rd.Nr. 33, 85; OLG Köln, B. v. 15.8.2005 - 4 WF 110/05; OLG Hamburg, B. v. 4.8.1998 - 8 W 189/98).

  • OLG Köln, 19.05.2006 - 4 WF 49/06

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im FGG -Verfahren

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - = 44 F 259/04 (PKH II) Amtsgericht Bonn - entschieden, dass dann, wenn die Parteien lediglich nach ausgiebiger Erörterung des Sach- und Streitstandes den Rechtsstreit in der Hauptsache gemäß § 91 a ZPO übereinstimmend für erledigt erklärt haben, darin allein noch keine vertragliche Regelung der Parteien zu sehen ist, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt worden ist.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich jedoch von dem, der dem Senat in seinem Beschluss vom 15. August 2005 - 4 WF 110/05 - zugrunde gelegen hat.

  • OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 78/11

    Erfallen der Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zustande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OVG Münster NJW 2009, 2840; OLG Köln MDR 2006, 539; JB 2006, 588 = OLGR 2006, 848; FamRZ 2009, 539; Hartmann, a. a. O.; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Auflage, Nr. 1000 VV RVG Rn. 83).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2020 - L 10 SF 371/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - kein

    Anderes würde vorliegend allenfalls dann gelten, wenn gleichzeitig eine sachlich-rechtliche Einigung über Ansprüche erzielt worden wäre (s. nur Oberverwaltungsgericht - OVG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2019, 15 E 1130/18, in juris, Rdnr. 5; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 05.04.2017, 19 C 15.1844, in juris, Rdnr. 22; Oberlandesgericht - OLG - Köln, Beschluss vom 15.08.2005, 4 WF 110/05, in juris, Rdnrn. 3 f., alle m.w.N.).
  • KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12

    Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Bei der übereinstimmenden Erklärung der Parteien bzw. Beteiligten, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, handelt es sich um Verfahrenshandlungen, die lediglich die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden, nicht aber um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV- RVG (vgl. z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 = RVGreport 2005, 470; AGS 2010, 218 = RVGreport 2010, 257; BayVGH, Beschluss v. 11.6.2008 - 10 C 08.777, veröffentlicht in juris; Hansens RVGreport 2008, 385; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. Nr. 1000 VV RVG , Rn. 27).

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten nach Darstellung des Beschwerdeführers hier eine Vereinbarung getroffen haben, die Hauptsache übereinstimmend für erledigt zu erklären (ebenso z.B. OLG Köln MDR 2006, 539 ; a.A. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 20. Aufl., Nr. 1000 VV- RVG Rn 130).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 8 W 13/12

    Keine Einigungsgebühr bei Erledigung der Hauptsache, wenn nicht zugleich

    Nur wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung treffen, die durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen - gegebenenfalls auch durch schlüssiges Verhalten - zu Stande kommt, fällt eine Einigungsgebühr an (OLG Stuttgart FamRZ 2009, 145; OLG Köln JurBüro 2011, 526; MDR 2006, 539; OLG Nürnberg MDR 2011, 455; Hartmann, Kostengesetze 41. Aufl. Nr. 1000 VV RVG Rn. 27; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 19. Aufl., VV 1000 Rn. 128, jeweils m. W. N.).
  • OLG Hamm, 30.12.2013 - 6 WF 129/13

    Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Eine solche ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich, insbesondere ist weder eine Erklärung der Kindeseltern dahingehend erfolgt, dass wechselseitige Sorgerechtsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden noch ist eine einvernehmliche Kostenregelung getroffen worden (so auch KG Berlin FamRZ 2013, 1247; OLG Köln MDR 2006, 539; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., Nr. 1000 VV RVG, Rdnr. 27).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 8 WF 167/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr im Zusammenhang mit der

  • OLG Frankfurt, 25.05.2021 - 7 WF 33/21

    Einigungsgebühr in Kindschaftssachen

  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2014 - 8 A 11329/13

    Einigungsgebühr bei Einverständnis der Beteiligten mit der Kostentragung nach

  • KG, 02.03.2010 - 19 WF 6/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei gerichtlich zu treffenden Maßnahmen

  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
  • OLG Köln, 11.11.2010 - 17 W 229/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei einseitiger Erledigungserklärung

  • SG Berlin, 14.01.2011 - S 165 SF 1919/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anerkenntnis - Kostenvergleich -

  • OLG München, 12.01.2015 - 11 W 2496/14

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

  • LG Koblenz, 07.03.2008 - 12 T 10/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei übereinstimmenden

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